Arbeitsrecht

Erhalten Sie umfassende Beratung und Unterstützung in sämtlichen Arbeitsrechtsfragen, von Arbeitsverträgen über Entlassungen bis hin zu Arbeitszeiten und Kündigungsschutz. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte und Interessen wirksam zu vertreten und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu unterstützen. Durch enge Zusammenarbeit finden wir individuelle Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Als Ihr Anwalt im Arbeitsrecht stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Unsere Anwälte haben umfassende Praxiserfahrung, insbesondere im Bereich Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Abwehr von Kündigungen, verhandeln angemessene Abfindungen aus und kümmern uns um das wichtige Thema Zeugniserstellung.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Ab­fin­dung

    Die Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die ein Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erhalten kann. Wir unterstützen Sie dabei, eine faire Abfindung auszuhandeln, die Ihren Ansprüchen entspricht.

  • Ar­beits­ver­trag

    Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir helfen Ihnen, Ihren Arbeitsvertrag sorgfältig zu prüfen oder zu gestalten, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen.

  • Auf­he­bungs­ver­trag

    Ein Aufhebungsvertrag regelt die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Wir beraten und unterstützen Sie dabei, einen für beide Seiten fairen Aufhebungsvertrag zu gestalten.

  • Au­ßer­or­dent­li­che Kün­di­gung

    Die außerordentliche Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Bei einer solchen Situation stehen wir Ihnen zur Seite, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu prüfen und Ihre Interessen zu vertreten.

  • Frist­lo­se Kün­di­gung

    Die fristlose Kündigung erfolgt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Wir unterstützen Sie, wenn Sie mit einer fristlosen Kündigung konfrontiert sind oder eine solche aussprechen möchten.

  • Ordentliche Kündigung

    Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen. Wir beraten Sie hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen und vertreten Ihre Interessen, wenn Sie mit einer ordentlichen Kündigung konfrontiert sind.

  • Be­triebs­be­ding­te Kün­di­gung

    Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt aufgrund wirtschaftlicher Gründe des Arbeitgebers. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Kündigung und setzen uns für Ihre Rechte ein, um eine faire Lösung zu erreichen.

  • Per­so­nen­be­ding­te Kün­di­gung

    Die personenbedingte Kündigung basiert auf persönlichen Eigenschaften oder Fähigkeiten des Arbeitnehmers. Wir stehen Ihnen zur Seite, um die Rechtmäßigkeit zu überprüfen und Ihre Interessen bei einer personenbedingten Kündigung zu verteidigen.

  • Ver­hal­tens­be­ding­te Kün­di­gung

    Die verhaltensbedingte Kündigung erfolgt aufgrund von Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung der Vorwürfe und setzen uns für Ihre Rechte ein, um eine angemessene Lösung zu finden.

  • Kün­di­gung we­gen Krank­heit

    Bei Kündigungen aufgrund von Krankheit setzen wir uns für Ihre Interessen ein, prüfen die Rechtmäßigkeit und unterstützen Sie dabei, eine faire Regelung zu finden, die Ihre Situation angemessen berücksichtigt.

  • Ge­schäfts­füh­rer­ver­trag

    Der Geschäftsführervertrag regelt die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen und seinem Geschäftsführer. Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführerverträgen, um Ihre Interessen zu schützen.

  • Ge­schäfts­füh­rer­an­stel­lungs­ver­trag

    Der Geschäftsführeranstellungsvertrag legt die Konditionen der Anstellung des Geschäftsführers fest. Wir helfen Ihnen, diesen Vertrag sorgfältig zu gestalten oder zu überprüfen, um eine faire Grundlage für die Zusammenarbeit zu schaffen.

  • Ge­schäfts­füh­rer - Kün­di­gung

    Bei Kündigungen von Geschäftsführern stehen wir Ihnen zur Seite, um die Rechtmäßigkeit zu prüfen und Ihre Interessen angemessen zu verteidigen.

  • Kün­di­gungs­fris­ten

    Kündigungsfristen sind die Zeiträume, die zwischen der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses liegen. Diese sind gesetzlich geregelt und können aber auch mit Regelungen im Arbeitsvertrag ergänzt werden. Wir erklären Ihnen die geltenden Fristen und unterstützen Sie bei Fragen oder Unklarheiten.

  • Kün­di­gungs­schutz

    Der Kündigungsschutz dient dem Schutz des Arbeitnehmers vor unrechtmäßigen Kündigungen. Wir setzen uns für die Durchsetzung Ihres Kündigungsschutzes ein und vertreten Ihre Interessen vor Gericht.

  • Kün­di­gungs­schutz­kla­ge

    Falls Sie mit einer Kündigung konfrontiert sind, unterstützen wir Sie bei der Einreichung einer Kündigungsschutzklage, um Ihre Rechte zu wahren und eine faire Lösung zu erzielen.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Über unser Online-Arbeitsrecht-Formular können Sie Ihr Anliegen sofort anmelden und erhalten umgehend rechtliche Betreuung.


Tipps für eine richtige Kündigung durch den Arbeitnehmer:

Tipp 1: Rechtswirksame Kündigung verfassen Für eine wirksame Kündigung ist eine schriftliche Form mit handschriftlicher Unterschrift erforderlich. Mündliche oder per E-Mail-Kündigungen genügen nicht.

Tipp 2: Beachtung der Kündigungsfrist Die Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ist entscheidend. Bei nicht fristgerechter Kündigung drohen Vertragsstrafen oder Schadensersatzklagen des Arbeitgebers. Eine fristlose Kündigung erfordert einen nachgewiesenen wichtigen Grund.

Tipp 3: Sichere Zustellung der Kündigung Um sicherzustellen, dass die Kündigung ankommt, sollte das Schreiben persönlich, als Einschreiben oder in der Personalabteilung abgegeben werden. Eine Empfangsbestätigung ist zwar nicht verpflichtend, jedoch für die Rechtskräftigkeit der Kündigung hilfreich.

Tipp 4: Arbeitszeugnis rechtzeitig anfordern Bereits bei Beginn der Kündigungsfrist besteht der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nach § 630 BGB. Es empfiehlt sich, das Zeugnis bei der Kündigung anzufordern und eventuelle negative Formulierungen im Vorfeld mit dem Vorgesetzten zu klären.

Tipp 5: Frühzeitige Arbeitslosmeldung Nach Eigenkündigung oder verhaltensbedingter Kündigung gibt es in den ersten drei Monaten kein Arbeitslosengeld. Dennoch ist eine frühzeitige Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit ratsam, insbesondere bei Vorliegen von Ausnahmen von der Sperrzeit, wie feste Zusage für einen neuen Job oder persönlichen Gründen wie Zusammenziehen oder Kinderbetreuung.